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Sportbootführerschein Schulen bundesweit

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Die Sportbootführerscheine

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Jüngstenschein
Der Deutsche Segler-Verband erteilt durch seine Verbandsvereine oder die von ihm anerkannten Segelschulen Jüngstensegelscheine, die als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten dienen. Der Jüngstensegelschein wird mit Vollendung des 14. Lebensjahres ungültig. Der Jüngstensegelschein gilt nur für Segler in ausgewählten, begrenzten Revieren unter fachkundiger Aufsicht und berechtigt zur Teilnahme an Regatten, die auch für Inhaber von Jüngstensegelscheinen ausgeschrieben sind. Bezüglich der Auswahl des Reviers muss dafür gesorgt werden, dass dieses von der geographischen Lage und der Art des übrigen Schiffsverkehrs her für das Jüngstensegeln geeignet ist.
 
Sportbootführerschein Binnen (SBF-B)
Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Motorleistung von 3,68 kW ist der SBF-Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 m mit maximal 12 Personen an Bord.
 
 
 
Sportbootführerschein See (SBF)
Der SBF-See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motoriSierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden und für maximal 12 Personen zugelassen sind, auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW zu nichtgewerblichen Zwecken.
 
 
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der SKS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Der Sportküstenschifferschein ist ein reiner Befähigungsnachweis und erweitert nicht die Berechtigungen, welche man mit dem Sportbootführerschein See erworben hat. Für das Chartern einer seegängigen Yacht genügt der Sportbootführerschein See. Jedoch kann der SKS als Befähigungsnachweis eine große Rolle bei einem Seeunfall und der damit verbundenen Untersuchung durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung und einem vielleicht folgenden gerichtlichen Prozess haben.
 
Sportseeschifferschein (SSS)
Der SSS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von gewerblich genutzten Sportbooten mit maximal 12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in küstennaher Fahrt (bis 12 sm Küstenabstand) vorgeschrieben.
 
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der SHS ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen „mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich über 12 sm Küstenabstand amtlich vorgeschrieben, im privaten Bereich ist der Erwerb freiwillig.